BBK-Sonderrundschreiben zum Waldfonds
Sehr geehrte Bäuerinnen und Bauern! Geschätzte Landjugend!
Mit dem in Kraft treten der Richtlinie zum Waldfondsgesetz mit 1. Februar 2021 steht den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern Niederösterreichs eine notwendige finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Forstwirtschaft zur Verfügung. In der Richtlinie sind viele Forderungen, die seitens der Bezirksbauernkammern bzw. der LK NÖ immer wieder gefordert worden sind, enthalten.
Neben einer Vielzahl von Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel Förderung von Aufforstungen, Pflege- und Forstschutzmaßnahmen, werden erstmals auch Entschädigungen für vom Borkenkäfer zerstörte Wälder, gewährt. Nun liegt es an den Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschaftern, sich die bereitgestellten Mittel abzuholen und damit eine klimafitte Waldbewirtschaftung für die nächsten Generationen sicher zu stellen.